7. Kölner Frauenparlament

Die Podiumsdiskussion

Frauen fragen nach !

Am Dienstag, den 6. September 2005 fand die Podiumsdiskussion mit den Politikerinnen des 7. Frauenparlamentes um 20.00 Uhr auf Einladung des Bezirksvorstehrs, Josef Wirges, im Bezirksrathaus Ehrenfeld statt. Frauen aus Ehrenfeld und Köln wollten hören, was aus den beschlossenen Forderungen geworden war und welche Schwierigkeiten sich den Politikerinnen entgegengestellt hatten. Nach der Begrüßung durch Herrn Jörg Uckermann (MdBV, CDU) gaben die Politikerinnen wieder interessante Einblicke in ihre engagierten Arbeit auf den unterschiedlichen politischen Ebenen. Besonders erfreulich war es, die gute Kooperation der beiden Fraktionsvorsitzenden in der Bezirksvertretung Barbara Deppner (SPD) und Brigitta von Bülow (B'90/Grüne) zu erleben. Moderiert wurde die Podiumsdiskussion von Maria Grote, Sprecherin des FrauenForums KölnAgenda.

An diesem Abend wurden viele Beschlüsse des Frauenparlamentes angesprochen. Auf drei Themenbereiche soll hier näher eingegangen werden:

Auf Betreiben der Bezirksvertreterinnen konnten zwei Straßen im Ossendorfer Gewerbegebiet Butzweilerhof nach verdienten Frauen benannt werden: Amelie 'Melli' Beese (1886 - 1925), eine Flugpionierin, die als erste Frau in Deutschland 1911 die Fluglizenz erwarb, und Käthe Paulus (1868 - 1935), ebenfalls eine Luftfahrtpionierin, die 1893 als erste Frau in Deutschland mit einem Fallschirm zur Erde sprang. Der Fallschirm war selbstgenäht und der Sprung erfolgte aus einem Ballon in 1500 Metern Höhe.

Stadtteilnahe Angebote sowohl im Bildungs- als auch im sozialen Bereich wurden von den Versammelten nach wie vor als unerlässlich angesehen und die Bezirksvertreterinnen setzen sich dafür ein. Gerade für Frauen sind lange Wege z.B. zu abendlichen Bildungsangeboten oft ein Ausschlusskriterium, denn "Wer traut sich abends noch in den öffentlichen Raum?"

Immer wieder wichtig war der Hinweis von Cornelia Schmerbach (MdR, SPD) auf den Beschwerdeausschuss des Rates der Stadt Köln. Entsprechend § 24 der Gemeindeordnung NRW ist er in der Hauptsatzung der Stadt Köln in §14 "Anregungen und Beschwerden" verankert: "Jede/jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Stadt Köln an den Rat der Stadt Köln oder die Bezirksvertretungen zu wenden. Der Rat überträgt die Vorbereitung der Erledigung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO auf den Beschwerdeausschuss." Innerhalb von drei Monaten nach ihrem Eingang sollen die Themen vom Beschwerdeausschuss behandelt werden. Wenn es sich um eher bezirkliche Inhalte handelt, ist die jeweilige Bezirksvertretung zuständig.


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